Berufe u. a. im Baugewerbe, Garten- und Landschaftsbau, im Forst, Dachhandwerk und Straßendienst können mit einem erhöhten Risiko für Berufskrankheiten verbunden sein. Neben der körperlichen Belastung kommen noch weitere kritische Einflussfaktoren zum Tragen. In diesem Artikel erfahren Sie, auf welche Berufskrankheiten Sie in Handwerksberufen achten sollten und wie Sie sich davor schützen können.
Daten & Fakten
Häufige Berufskrankheiten im Handwerk
Atemwegserkrankungen
Eine häufige Berufskrankheit in Handwerksberufen sind Atemwegserkrankungen. Bauarbeiter:innen, Garten- und Landschaftsbauer:innen sowie Forstbetriebe arbeiten oft im Freien oder in staubigen Umgebungen, was zu Asthma, Bronchitis oder Lungenfibrose führen kann. Um sich davor zu schützen, sollten Sie geeignete Atemschutzmasken tragen und dafür sorgen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umgesetzt werden.
Hauterkrankungen
Handwerksberufe erfordern häufig den Einsatz von Chemikalien und Materialien, die die Haut schädigen können, was zu Hauterkrankungen wie Dermatitis, Ekzemen und Schuppenflechte führen kann. Um sich davor zu schützen, sollten Sie geeignete Schutzhandschuhe und andere Schutzkleidung tragen und regelmäßig Ihre Haut pflegen.
Muskel- und Skeletterkrankungen
Schweres Heben, Bücken und andere körperliche Belastungen können zu Muskel- und Skeletterkrankungen wie Rückenschmerzen, Arthritis und Sehnenscheidenentzündung führen. Um sich davor zu schützen, sollten Sie ergonomisch arbeiten, regelmäßige Pausen einlegen und geeignete Schutzausrüstung tragen.
Lärmbedingte Schwerhörigkeit
Handwerksberufe wie Dachdecker und Bauarbeiter arbeiten oft in lauten Umgebungen, was zu lärmbedingter Schwerhörigkeit führen kann. Um sich davor zu schützen, sollten Sie geeignete Gehörschutzmittel tragen und sich regelmäßig einer Gehörschutzuntersuchung unterziehen.
Prävention von Berufskrankheiten: Das sollten Sie im Hinterkopf behalten
Eine große Herausforderung besteht darin, dass Berufskrankheiten häufig erst lange Zeit nach der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen oder Bedingungen auftreten. Dies erschwert die Diagnose und Behandlung von Berufskrankheiten im Handwerk, da die Symptome erst nach vielen Jahren oder Jahrzehnten sichtbar werden können.
Darüber hinaus kann es aufgrund der Vielfalt der handwerklichen Berufe und der unterschiedlichen Arbeitsumgebungen schwierig sein, spezifische Schutzmaßnahmen und Vorschriften zu entwickeln, die für alle Berufe gleichermaßen geeignet sind. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam daran arbeiten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter im Handwerk zu gewährleisten.
Informationen für Arbeitnehmer:innen
Machen Sie regelmäßig Ihre Gesundheitsuntersuchungen. Auch, wenn seitens Ihres Betriebes sämtliche präventive Maßnahmen ergriffen sind, sollten Sie regelmäßig Ihren eigenen Gesundheitszustand betrachten und ggf. individuelle Maßnahmen oder Therapien in Angriff nehmen. Auch können Sie so mögliche Anzeichen oder persönliche Risiken identifizieren und darauf reagieren.
Melden Sie etwaige Bedenken hinsichtlich Arbeitsbedingungen oder Schutzmaßnahmen Ihrem bzw. Ihrer Arbeitgeber:in.
Indem Sie auch selbst Verantwortung für ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz übernehmen und sich an die Schutzmaßnahmen halten, können sie dazu beitragen, das Risiko von Berufskrankheiten zu minimieren. Sie allein sind dafür aber nicht verantwortlich. Darum geht es im nächsten Abschnitt 😉
Pflichten von Arbeitgeber:innen im Bereich Berufskrankheiten
Arbeitgeber:innen haben eine Reihe von Pflichten hinsichtlich Berufskrankheiten, um die Gesundheit und Sicherheit in ihrem Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber:innen müssen eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung durchführen, um mögliche Risiken Krankheiten zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- Information und Schulung: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Risiken von Berufskrankheiten und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu informieren und entsprechend zu schulen.
- Bereitstellung von Schutzausrüstung: Arbeitgeber:innen müssen geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung bereitstellen, um Mitarbeiter:innen vor den Risiken von Berufskrankheiten zu schützen.
- Ergonomisches Arbeiten: Arbeitgeber sollten ergonomisches Arbeiten fördern, um das Risiko von Muskel- und Skeletterkrankungen zu minimieren. Dazu gehört auch die Einhaltung von Pausenregelungen und die Bereitstellung von ergonomischen Arbeitsplätzen.
- Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen: Es sollten regelmäßig die Arbeitsbedingungen überprüft werden und sichergestellt werden, dass die Schutzmaßnahmen und -ausrüstung angemessen und ausreichend sind, um das Risiko von Berufskrankheiten zu minimieren.
- Erkennung und Meldung von Berufskrankheiten: Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, mögliche Anzeichen von Berufskrankheiten bei ihrer Belegschaft zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen auch die zuständigen Behörden informieren, wenn jemand an einer Berufskrankheit erkrankt ist.
- Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertreter:innen: Arbeitgeber:innen sollten eng mit den Arbeitnehmervertreter:innen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen und -ausrüstung angemessen sind und die Mitarbeiter:innen angemessen geschult und informiert sind.
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Fazit
Gemeinsam für ein gesundes Handwerk
Insgesamt müssen Handwerker:innen auf ihre Gesundheit achten, um sich vor Berufskrankheiten zu schützen. Das bedeutet, geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung zu tragen, ergonomisch zu arbeiten und regelmäßige Pausen einzulegen.
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen über die Risiken von Berufskrankheiten zu informieren und Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Handwerksberufe sicher und gesund bleiben und dass Sie sich noch viele Jahre an Ihrem Beruf und an der Zeit danach erfreuen können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute,
Ihr LogicLine Team