Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit am Bau. Durch den Einsatz von Gehörschutz können irreparable Gehörschäden vermieden werden. Gehen Sie kein Risiko ein und schützen Sie Ihr Gehör!
Wann ist Lärm Risiko für das Gehör?
Wenn ein Gehörschaden einmal entstanden ist, dann ist dieser unheilbar! Meist ist es ein schleichender Prozess und die Schädigung des Gehörs entsteht unbemerkt und über einen längeren Zeitraum hinweg. Doch bemerkt man erst einen Gehörschaden, ist es meist zu spät und die Folgen sind irreversibel.
Die Grenze der Gehörschädigung liegt bei 85 db(A) bezogen auf den achtstündigen Arbeitstag. Der Lärmpegel von 85 db(A) ist vergleichbar mit dem Geräuschpegel einer Hauptverkehrsstraße.
Folgende Messwerte müssen unterschieden werden:
Die Messgröße “dB (Dezibel)” wird als Schalldruckpegel bezeichnet. Der Schalldruckpegel beschreibt die Stärke eines Schallereignisses, aber die vom Menschen wahrgenommene Empfindung der Lautstärke wird bei diesem Messwert nicht berücksichtigt.
Bei dem Messwert “dB(A)” spricht man von Dezibel, bewertet mit dem Frequenzfilter A (ugs. bewerteter Schalldruckpegel). Es ist die Maßeinheit des Schalldruckpegels (ugs. Geräuschpegel) nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A. Hierbei wird das Frequenzspektrum des Schallereignisses mit einbezogen und in Bezug auf die menschliche Wahrnehmung bewertet. Für die Beurteilung des Messergebnisses muss die Entfernung zwischen Schallereignis und Messpunkt angegeben werden.
Zu beachten sind nicht nur die Lautstärke und die Entfernung, sondern auch die Einwirkzeit auf den Menschen, also die maximale wöchentliche Lärmbelästigung: Wer 15 Minuten einem Pegel von 100 dB ausgesetzt ist, hat bereits sein „Tagespensum“ an Lärm erreicht!
Ab welcher Belastung muss ein Gehörschutz getragen werden?
Ab einem Schallpegel von 80 db(A) muss gemäß der EU-Richtlinie “Lärm” vom Arbeitgeber ein geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Wird die Schallgrenze von 85 db(A) überschritten, muss der Gehörschutz vom Arbeitnehmer verpflichtend getragen werden.
Der Gehörschutz darf dabei nicht einer Maschine zugeordnet werden, die von mehreren Personen verwendet wird.
Welche Gehörschäden können auftreten?
Wird das Ohr ungeschützt hohem Lärm ausgesetzt, sind schwerwiegende Folgen zu erwarten. Die Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich dabei meist schleichend über einen längeren Zeitraum hinweg. Darum wird sie häufig erst spät bemerkt. Lärmschwerhörigkeit ist immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten.
In der PSA Verordnung 2016/425 wird schädlicher Lärm in der Risikogruppe III aufgeführt. Diese Risikogruppe umfasst Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden.
Bei welchen Arbeiten sollte ein Gehörschutz getragen werden?
Ganz egal ob beim Arbeiten mit der Schleifmaschine, Kettensäge oder Schlagbohrmaschine, der Schallpegel ist schon nach wenigen Minuten bzw. sofort zu hoch und Sie setzen sich der Gefahr eines Gehörschadens aus.
Ab 80 db(A) muss gemäß der EU-Richtlinie „Lärm“ ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB(A) ist ein Gehörschutz verpflichtend zu tragen!
Gerät | Schallpegel |
Handsäge | 85 db(A) |
Kompressor | 85 db(A) |
Rasenmäher | 85 db(A) |
Schlagbohrmaschine | 90 db(A) |
Kreissäge | 95 db (A) |
Schleifmaschine | 95 db(A) |
Presslufthammer | 100 db(A) |
Hochdruckreiniger | 105 db(A) |
Kettensäge | 120 db(A) |
In der folgenden Tabelle sind einige Beispiele aus dem Arbeitsleben angeführt. Während eine Handsäge einen Messwert ab 85 dB(A) erzielt, so entsteht bei einer Kettensäge bereits ein Messwert ab 120 dB(A).
Wie wirkt sich die Anzahl der Lärmquellen aus?
Doppelte Schallintensität (+3 dB) bedeutet doppeltes Gehörschädigungsrisiko! 8 Stunden mit 85 dB(A) sind genauso schädlich wie 4 Stunden mit 88 dB(A) oder 2 Stunden mit 91 dB(A). Auch die Anzahl der Lärmquellen spielt eine Rolle. Zwei gleichartige Lärmquellen bedeuten die zweifache Energie und somit 3 dB mehr.
Beispiel – 2 gleichartige Lärmquellen:
Ist man gleichzeitig einem Lärmpegel eines Kompressors (85 dB) und einer Handsäge (85 dB) für 8 Stunden ausgesetzt, so ergibt sich ein Expansionspegel von 88 dB. Durch den richtigen Gehörschutz wird eine Lärmminderung von 15 bis 20 dB(A) erzielt.
Welcher Gehörschutz ist der Richtige?
Es gibt drei verschiedene Arten von Gehörschutz: Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz und Bügelgehörschutz.
- Gehörschutzstöpsel eignen sich in allen Fällen, in denen über einem längeren Zeitraum oder während der gesamten Arbeitszeit Gehörschutz getragen werden muss.
- Kapselgehörschutz ist empfehlenswert, wenn man Lärm nur kurzfristig ausgesetzt ist oder wenn der Anwender Gehörschutzstöpsel als unangenehm empfindet.
- Bügelgehörschützer können getragen werden, wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes beim Arbeiten notwendig ist. Allerdings ist die Dämmleistung meist nicht so stark wie zum Beispiel bei Ohrstöpseln.
Mehr über die Eigenschaften der verschiedenen Gehörschutz-Typen und die jeweilige Dämmleistung dieser, erfahren Sie hier.
Welche Arten von Gehörschutz gibt es?
Grundsätzlich kann zwischen aktivem und passivem Gehörschutz unterschieden werden.
Aktiver Gehörschutz
Bei einem aktiven Gehörschutz wird die Schalldämpfung an den Schallpegel angepasst. Es werden nur hinreichend laute Geräusche gedämpft. Im normalen Lautstärkebereich ist ein weitgehend normales Hören möglich. Normale Kommunikation und das Hören von Signalen ist mit einem aktiven Gehörschutz daher möglich.
Wichtig dabei ist, dass der Gehörschutz schnell genug auf plötzlich auftretende Geräusche reagiert.
Ein aktiver Gehörschutz ist die praktische Lösung, um den Gehörschutz nicht immer wieder abnehmen zu müssen.
Passiver Gehörschutz
Ein passiver Gehörschutz passt sich nicht an die veränderlichen Schalldruckverhältnisse an. Durch einen passiven Gehörschutz wird jeglicher Lärm gedämpft. Besonders in einer sehr lauten Arbeitsumgebung kann das von Vorteil sein. Kommunikation ist mit einem passiven Gehörschutz jedoch nur begrenzt möglich.
Kriterien für die Auswahl von Gehörschutz
- Dämmwert: Um den benötigten Dämmwert zu ermitteln, muss erst der Lärmpegel der aktuellen Arbeitsumgebung ermittelt werden. Im nächsten Schritt werden 80 dB (A) von dem aktuellen Lärmpegel abgezogen. Dieser Wert ergibt den benötigten Dämmwert, der durch den Gehörschutz gedämmt werden muss. Weitere Informationen zum Dämmwert finden Sie in unserem Beitrag “Gehörschutz gegen Lärm am Bau”
- CE-Kenneichen: Gehörschutz, der über das CE-Kennzeichen verfügt muss mehreren Anforderungen entsprechen, die in der DIN Norm EN 352 zusammengefasst werden.
- Filterung: Bei der Filterung muss entschieden werden, ob der gesamte Lärm, und somit auch die Kommunikation, gedämmt werden soll, oder nur der Lärm, der über einen bestimmten Lärmpegel geht. Hier unterscheidet man zwischen aktivem und passivem Gehörschutz.
Das Merkblatt zum Thema Gehörschutz der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) finden Sie hier.