Sicherheitsschuhe – wozu?

Sicherheitsschuhe

Autsch, das tat weh! Max hat gerade einen Nagel übersehen und ist mit vollem Körper­gewicht darauf gestiegen. Einen Sicherheits­schuh hatte Max dabei leider nicht an. Er meint, dass diese unbequem sind und noch dazu nicht gerade chic. Die Schmerzen die er jetzt hat, hätte er mit dem richtigen Schuh­werk vermeiden können. Wie der Name schon sagt, dienen Sicher­heits­schuhe der Sicher­heit von Füßen. Sicher­heits­schuhe sind Stiefel oder Halb­schuhe, welche meist eine Zehen­schutz­kappe aus Stahl und eine durch­trittsichere Sohle haben. Vor allem dienen sie als Schutz­bekleidung und müssen nach Vorschrift am Arbeitsplatz sowohl von Männern als auch von Frauen getragen werden. Aufgrund ihrer Unbequemlichkeit waren Sicherheitsschuhe oder auch Stahlkappenschuhe früher recht unbeliebt. Doch wie sieht es heute aus? Was hat sich in der Welt des Sicherheitsschuhs bis Dato geändert?

Grundwissen für den Einsatz von Sicherheitsschuhen

Max‘ Vorfall ist kein Einzelschicksal, laut Berufs­genossen­schaften sind etwa 20 % der Arbeits­unfälle Fuß­verletzungen.

Die unterschiedlichen Gefährdungen der individuellen  Arbeitsplätze machen verschiedene Sicherheitsschuhklassen erforderlich. Sicherheitsschuhe werden in Kategorien aufgrund Schutzwirkung und Anforderungen diverser Berufsgruppen gegliedert. Diese werden in die Klassen S1 bis S5 aufgeteilt. Die entsprechenden An­forderungen sind in einer DIN festgelegt. Welche Sicherheits­klasse für welchen Mit­arbeiter notwendig ist erfährt man vom Arbeit­geber, dem zuständigen Arbeits­schutz­beauftragten oder von der Berufs­genossenschaft.

Welche Klassen gibt es bei Sicherheitsschuhen?

Die Schutzklassen setzen sich wie folgt zusammen:

Sicherheitsschuhe Überblick

Grundklasse SB

Bei Sicherheitsschuhen der Grundklasse SB ist eine Zehenschutzkappe erforderlich, die einen Druck von mindestens 200 Joule standhält. Der Fersenbereich kann bei dieser Schutzklasse offen sein. Zusätzlich sind die Schuhe rutsch­hemmend.

Sicherheitsklasse S1

Schuhe der Sicherheitsklasse S1 haben alle Eigenschaften der Grundklasse SB. Zusätzlich muss der Fersenbereich bei diesen Schuhen geschlossen sein. Auch müssen Sicherheits­schuhe dieser Klasse antistatisch sein. Auch verfügen Schuhe dieser Klasse über ein Energie­aufnahme­vermögen im Fersen­bereich. Die Schuhe müssen auch gegen Kraft­stoffe wie Benzin oder Öl beständig sein.

Sicherheitsklasse S1P

Schuhe der Sicherheitsklasse S1P verfügen über alle Eigenschaften der Klasse S1. Zusätzlich verfügen diese Schuhe über eine durchtrittsichere Zwischensohle, welche die Gefahr von scharfen und spitzen Gegenständen wie Schrauben vermindert.

Sicherheitsklasse S2

Die Sicherheitsklasse S2 weißt alle Merkmale der Sicherheitsklasse S1 auf. Zusätzlich werden diese Schuhe aus wasserundurchlässigem Leder produziert. Um diese Schutzklasse aufzuweisen, muss ein Schuh für mindestens 60 Minuten alle Flüssigkeiten abweisen. Nach weiteren 30 Minuten dürfen maximal 2 Gramm Wasser in das Innere gelangen.

Sicherheitsklasse S3

Schuhe der Sicherheitsklasse S3 weißen alle Eigenschaften der Sicherheitsklasse S2 auf. Zusätzlich verfügen diese Schuhe über eine durchtrittsichere Sohle. Diese Schuhe müssen ebenfalls eine profilierte Laufsohle aufweisen.

Sicherheitsklasse S4

Diese Sicherheitsklasse verfügt über die meisten Eigenschaften der Schutzklasse S3. Schuhe dieser Klasse müssen aus einem Stück bestehen und dürfen keine Nähte haben. Sicherheitsschutz der Schutzklasse S4 werden meist als Stiefel angeboten, die aus Vollgummi oder anderen Polymeren hergestellt werden. Weil die Schuhe keine Nähte aufweisen dürfen, sind die absolut wasserdicht gegen material­angreifende Flüssigkeiten. Die Schuhe verfügen jedoch über keinen Durchtrittsschutz und der Fersenbereich muss nicht geschlossen sein. Ebenfalls enthalten Schuhe dieser Schutzklasse keine profilierte Laufsohle.

Sicherheitsklasse S5

Diese Schuhe verfügen über alle Eigenschaften der Schutzklasse S4. Zusätzlich verfügen sie über eine durchtrittsichere Zwischensohle sowie eine profilierte Laufsohle. Wie die Schuhe der Schutzklasse S4, werden auch Schuhe dieser Schutzklasse meist als Stiefel angeboten.

Die Einzelheiten der Schuhausrüstung ergeben sich aus den Anforderungen im jeweiligen Arbeitsbereich. Daher sollen Schuhe für Schlachter zum Beispiel weitgehend wasser­dicht sein, für Elektriker vor allem isolierend und Feuerwehrleute brauchen Schuhe, deren Materialien weitgehend feuerfest sind und deren Verschluss sich rasch schließen lässt. In der Industrie sind S2 und S3 Schuhe am häufigsten anzutreffen.


Zusatzangaben für Sicherheitsschuhe

Neben den Sicherheitsklassen, gibt es für Sicherheitsschuhe auch mehrere Zusatz­angaben, die häufiger verwendet werden:

AAntistatisch
CLeitfähig
EZusätzliche Energieaufnahme im Fersenbereich
PZusätzlicher Durchtrittschutz
CIKälteisolierung
HIWärmeisolierung
FOGegen Benzin und Öl resistente Sohle
HRObezeichnet Verhalten gegenüber Kontaktwärme
SRARutschhemmung auf Keramikfließen und Reinigungsmitteln
SRBRutschhemmung auf Stahlböden und Glycerin
SRCRutschhemmung auf Keramikfließen, Reinigungsmitteln, Stahlböden und Glycerin
WRBeständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme
WRUBeständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (Schuhoberteil)
ANFußknöchelschutz
CRSchnittfester Schaft
IElektrisch isoliert

Was bedeutet Durchtrittschutz?

Der Durchtrittschutz schützt Fußsohlen vor Verletzungen durch Nägel und andere spitze Gegenstände. Also genau das, was Max sucht.
Heutzutage verfügen Arbeitsschuhe über einen gewebten Durchtrittsschutz in der Zwischen­sohle. Hier kommen Gewebe wie Kevlar, Lenzi oder Fibre-LS zum Einsatz. Gewebe und Stahleinlage müssen die EN ISO-Norm 20344:2011 erfüllen. Vorteil der Gewebe­sohlen ist der erhöhte Tragekomfort.  Sie sind biegsamer, sowie kälte- und wärmeisolierend. Zudem decken sie die komplette Brandsohle ab. Dies ist bei Stahl nicht der Fall.

Der Querschnitt des Aufbaus eines Sicherheitsschuhs

Eine gute Figur – auch auf der Baustelle

Für Max muss auf alle Fälle der Style-Faktor passen. Hersteller bieten mittlerweile Bekleidungslösungen für anspruchsvolle Arbeitsumgebungen. Im Handel finden Sie unter anderem hochtechnische Arbeitsschuhe, die speziell für Einsätze bei wärmeren Tempera­turen konzipiert wurden. Diese sind mit einer guten Belüftung, Zehenkappen, Durch­tritts­schutz ausgestattet und sehen optisch ansprechend und sportlich aus. Ihre Füße sind sicher geschützt und bleiben auch bei warmen Bedingungen stets trocken. Dadurch hebt sich der Tragekomfort von Arbeitsschuhen auf ein hohes Niveau.

Sicherheitsschuhe kann man in einschlägigen Schuhläden, teilweise auch bei Discountern oder online oft zu angemessenen Preisen erwerben. Selbst günstige Sicherheitsschuhe müssen den Schutzbestimmungen ent­sprechen. Der große Unterschied zu den etwas teureren Modellen liegt meist im Design, Fussklima und Tragekomfort. Hier ist bestimmt für jeden Geschmack der passende Sicherheitsschuh dabei.

Welche Normen gelten für Sicherheitsschuhe?

  • DIN EN ISO 20346 Schutzschuhe
  • DIN EN ISO 20347 Berufsschuhe
  • DIN EN ISO 20344 Prüfverfahren

Welche Sicherheitsschuhe für den Winter?

Im Winter werden mindestens Sicher­heits­schuhe der Klasse S3 benötigt. Sicher­heits­schuhe, die für den Winter geeignet sind, erfüllen meist auch die Zusatzangaben CI (Kälteisolierung), SRC (Rutschhemmend auf Keramikfließen, Reinigungsmitteln, Stahlböden und Glycerin), WR (Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme) und WRU (Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme (Schuhoberteil)). Bei Sicherheitsschuhen für den Winter wird die Stahlkappe und die Zwischensohle meist durch metallfreie Platten ersetzt, damit der Schuh besser gegen Kälte isoliert ist.

Was sind ESD Schuhe?

ESD Schuhe verfügen über einen besonderes geringen elektrischen Widerstand. Daher sind sie in Arbeitsbereichen mit besonders sensiblen elektrischen Geräten oftmals vorgeschrieben. Jedoch sind nicht alle ESD Schuhe Sicher­heits­schuhe, da ihnen teilweise Eigenschaften der Schutz­klassen fehlen.


Sicherheitsschuhe: Wer trägt die Kosten?

Sicherheitsschuhe sind in vielen Betrieben Pflicht. Doch Schuhe, die vielen verschiedenen Bedingungen standhalten müssen, sind meist teuer. Wer trägt hier die Kosten? Und wie oft stehen einem Arbeitnehmer neue Arbeits­schuhe zu?

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers zu ermitteln, ob am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt, die das Tragen von Sicherheitsschuhen erfordert.

Dies können Fußverletzungen aufgrund von Stoßen oder Einklemmen durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände sein.
Auch falls, so wie im Fall vom Max, die Gefahr des Hineintretens in spitze oder scharfe Gegenstände besteht, sind Sicherheitsschuhe erforderlich.

Das sagt das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maß­nahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforder­lichen­falls sich ändernden Gegeben­heiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesund­heits­schutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maß­nahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie

2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Für Österreich gelten hier ähnliche Bestimmungen:

● Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)
● §§ 69, 70 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
● §§ 22 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
● § 92a Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)


Fazit

Im Bereich des Sicherheitsschuhs hat sich einiges getan. Nicht nur bezüglich Funktion und verarbeitenden Materialien, sondern auch in puncto Optik. Sicherheitsschuhe müssen nicht immer klobig und hässlich sein. So gibt es beispielsweise auch elegante Damen-Sicherheitsschuhe mit Absätzen für die modebewusste Dame, die im Business-Outfit Sicherheitsbereiche durchqueren muss.
Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist in vielen Betrieben nicht Vorschrift sondern meist auch eine Notwendigkeit. Sorgen Sie selbst für den richtigen Auftritt und tragen Sie an Ihrem Arbeitsplatz das für Sie geeignete Schuhwerk. Auch Max wird in Zukunft auf sich selbst achten und auf alle Fälle einen geeigneten Sicher­heits­schuh wählen. Ihm war bis lang nicht bewusst, wie wichtig die geeignete Sicher­heits­bekleidung ist. Machen Sie es besser wie Max und schützen Sie sich bereits im Vorhinein!

Alexander Knor

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