Die Kollegen sind gerade nicht da. Dann wird eben selbst angepackt und der 40 kg Sack alleine von der Ladefläche abgeladen. Zack!
Mehr braucht es nicht. Schon zwickt es im Rücken. Das war’s dann für die nächsten vier Wochen mit Heben, Tragen und Bücken.
“Ich hab’ Rücken”
Das Heben und Tragen von Lasten sind Tätigkeiten, für die der menschliche Körper nur bedingt gemacht ist. Sie führen zu Abnützungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparats, die sich in Form von Rückenbeschwerden äußern. Der Volkskrankheit Nummer Eins. Doch gerade auf der Baustelle sind Hebe- und Tragearbeiten zumeist unumgänglich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter Schädigungen vorbeugen und in Grenzen halten können.
Wie funktioniert unser Rücken?
Die Wirbelsäule besteht aus 24 Wirbelkörpern, einer Vielzahl von Muskeln und Bändern sowie zwischen den Wirbeln liegenden Bandscheiben (blauer Bereich in Abb. rechts). Letztere sorgen für
die Beweglichkeit der Wirbelsäule und sind oft Ausgangspunkt für Rückenprobleme. Regelmäßige Überbelastung führt zu Bandscheibenverschleiß in Form von Höhen- und Elastizitätsminderungen.
Wie kann das Risiko minimiert werden?
Selbst trainierte Menschen können sich nicht an das Heben großer Lasten gewöhnen und riskieren auf Dauer Schädigungen. Zum Schutz der Gesundheit gibt es daher eine Reihenfolge sinnvoller Maßnahmen. Die Einhaltung dieser Hierarchie ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben (§ AschG §64).
- Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber Lastenhandhabungen, die eine Gefährdung für die Gesundheit der Beschäftigten bergen, zu vermeiden hat. Dazu zählen Heben, Tragen, Schieben und Ziehen. Das kann durch eine Reduktion der Lastengewichte, den Einkauf kleinerer Einheiten oder den Einsatz technischer Mittel (z.B. Stapler) geschehen.
- Ist das händische Bewegen von Lasten nicht komplett auszuschließen, muss dieses durch geeignete technische Maßnahmen so gestaltet sein, dass die körperliche Belastung möglichst gering ist. Zum Beispiel: Transportwagen, Scheibtruhe.
- Verbleibende Belastungen können durch organisatorische Maßnahmen, wie durch Beistellung einer zweiten Person, verringert werden.
- Arbeitnehmer, die mit der manuellen Handhabung von Lasten beschäftigt werden, müssen seitens des Arbeitgebers bezüglich der genauen Lasten, Risiken für den Bewegungs- und Stützapparat sowie die sachgemäße Handhabung unterwiesen werden.
Doch nicht nur der Arbeitgeber steht in der Pflicht. Auch der Arbeitnehmer sollte stets danach streben gefährliche Belastungen des Stütz- und Bewegungsapparats zu vermeiden. Das bedeutet unter anderem sich selbst nicht zu überschätzen und die zu bewältigende Last nicht zu unterschätzen. Weiters ist es wichtig, keinen falschen Stolz zu entwickeln. Sondern sich helfen zu lassen und nach Hilfe zu fragen. Besondere Vorsicht gilt in Momenten wie in der Einleitung beschrieben: beim“mal eben schnell alleine Anpacken”.
Richtig Heben und Tragen
Beim Heben und Tragen spielt die angewandte Technik eine große Rolle. Beim Heben mit senkrechtem Rücken ist die Belastung an den Bandscheiben um bis zu 20% geringer, als beim Heben mit gebeugtem Rücken. Der Grund dafür ist die gleichmäßigere Verteilung des Drucks auf die gesamte Fläche der Bandscheiben und Wirbelkörper.
Beachten Sie folgende Tipps für sicheres Heben und Tragen
- Achten Sie auf sicheren Stand
- Greifen Sie die Last sicher, am besten mit beiden Händen
- Heben Sie stets aus der Hocke – Heben und Tragen Sie stets mit gestrecktem, flachem Rücken
- Halten Sie die Last nahe am Körper
- Auch beim Absetzen gilt: in die Knie gehen und Rücken gerade halten
Bei schweren Lasten gilt
- schwere Last nach Möglichkeit aufteilen und mehrere Male gehen
- Last zu zweit tragen
- Hilfsmittel einsetzen
Vermeiden Sie
- Krummen Rücken
- Hohlkreuz
- Ruckartige Hebebewegungen
- Verdrehen des Oberkörpers beim Anheben und Abstellen der Last
- Schweres einseitiges Heben und Tragen
- Zu weit in die Knie zu gehen
Ergonomie durch Einsatz
geeigneter Arbeitsmittel
Wie zuvor erwähnt, ist der Einsatz geeigneter technischer Mittel nicht nur eine wichtige Voraussetzung um mögliche Schäden zu verhindern. Sonder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass das Heben und Tragen maximal erleichtert wird und das Arbeiten mit guter Körperhaltung ermöglicht. Das bedeutet keine Körperdrehung unter Last und eine Höhe der Lastaufnahme bzw. – Ablage von ca. 100 cm.
Für die Pritsche und PickUp bedeutet das:
- Richten Sie Ihre Box so aus, dass Sie den Zugriff von der Straße aus ermöglicht. Somit verhindern Sie ständiges Auf-und Absteigen von der Ladefläche.
- Noch besser ausgestattet sind Sie mit Transportboxen die in die Bordwand beziehungsweise die Plane integrierbar sind. Hier ersparen Sie sich neben dem Auf- und Absteigen der Ladefläche auch noch das Aufklappen der Bordwände bzw. Aufplanen: perfekte Ergonomie.
- Sie möchten die Box regelmäßig von der Ladefläche nehmen? Sei es um sie als mobile Werkzeugbox an der Baustelle zu lassen oder um die Ladefläche für den Transport von Schüttgut frei zu bekommen. Dann achten Sie darauf, dass Ihre Box erstens mit einem flexiblen Schnellmontage-System ausgestattet werden kann. Zweitens sollte es die Möglichkeit einer Kranhebevorrichtung oder Staplerfüßen geben. Diese ermöglichen die schnelle und rückenschonende Manipulation der Box mit Kran oder Gabelstapler.
- Das Heben von schweren Lasten wie zum Beispiel Rüttelplatten steht bei Ihnen an der Tagesordnung? Dann investieren Sie in eine Hebehilfe. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken. Hebehilfen wie der SmartLift ermöglichen das Heben von Lasten bis 120 kg. Ohne Elektrik und Hydraulik – rein mechanisch. Durch die schlanke Konstruktion nimmt er darüber hinaus kaum Platz in Anspruch.
- Sie transportieren Langgut wie Rohre und Holzlatten?
Achten Sie darauf, dass Ihr Lastenträger mit einer Laderolle ausgestattet werden kann. Diese ermöglicht bequemes Beladen von der Straße aus. - Wenn Sie regelmäßig schweres Werkzeug
und Material auf der Ladefläche Ihres PickUps tranportieren, könnte der Schwerlastauszug eine sinnvolle Ergänzung für Sie sein. Umständliches Hineinlangen gehört damit der Vergangenheit an. Die Ladung kann bequem ausgezogen werden, steht in perfekter Arbeitshöhe zur Verfügung und kann nun ergonomisch gehoben werden.
Weiterführende Links:
AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt/Österreich)
BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/Deutschland)
Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Schweiz)
Video: Richtiges Heben und Tragen: “Denk an mich! Dein Rücken.