Wer haftet eigentlich wenn die Ladung am oder im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert ist? Wenn ein Fahrer aufgehalten wird und ihm diese Frage gestellt wird, ist die Antwort meist: „Der Chef.
Mir als Fahrer kann das ja nicht vorgeworfen werden“. Weit gefehlt, denn grundsätzlich läuft die Haftung auf den Verlader und den Fahrer zurück.
Pflichten des Verladers
Die Grundlage der Ladungssicherungspflicht für den Verlader bildet § 22 StVO (für CH: Art. 30 SVG, für A: § 61 StVO. Die Straßenverkehrsordnung richtet sich nicht nur ausschließlich an den Lenker des Fahrzeugs, sondern auch an den Verlader bzw. dem Verantwortlichen für die Verladung.
Der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Das bedeutet die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlicher Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und her rollt oder herabfällt.
Als Verlader ist der Anordnungsbefugte gemeint, also die vom Unternehmen beauftragte Person für Ladearbeiten. Der Verlader ist berechtigt, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen. Wenn seitens des Unternehmens kein Anordnungsbefugter bestimmt wurde, läuft die Verantwortung auf die Geschäftsleitung zurück.
Laut Gesetz ist der Verlader zur Ladungssicherung verpflichtet. Die Verantwortung kann er nicht auf den Fahrer übertragen!
Pflichten des Fahrers
Der Lenker muss das Fahrzeug bereitstellen, damit die Ware geladen und gesichert werden kann. Der zu beladende LKW muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und für die Beförderung des Guts geeignet sein. Das bedeutet die Ladekapazitäten und die technische Ausstattung hinsichtlich Ladungssicherung muss gegeben sein.
Der Fahrer ist auch dafür zuständig, das notwendige Material (z.B. Zurrgurte, Antirutschmatte) zur Sicherung der Ladung bereitzustellen. Der Lenker hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit das Fahrzeug beladen werden kann. So stehen einer erfolgreichen Beladung keine Hindernisse mehr im Weg.
Der Fahrer ist nicht verpflichtet den gesamten Ladungsvorgang zu überwachen. Erst nach der Beladung beginnt seine Nachprüfungspflicht.
Verpflichtung des Zulassungsbesitzers
Der Zulassungsbesitzer bzw. der Mieter des Fahrzeugs trägt dafür Sorge, dass die Beladung den rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Ladungssicherung kann an fachkundiges Personal (zB. Fahrer) delegiert werden. Einer dauernden Überwachungsaufgabe kommt er dadurch nach. Die Unterweisung und Kontrolle des Personals muss dokumentiert werden. Nur dann kommt er seinen Verpflichtungen ausreichend nach und kann seine Verantwortlichkeit deutlich verringern.
Die Bestellung eines Anordnungsbefugten befreit den Zulassungsbesitzer nicht von der Pflicht der Kontrollaufsicht!
Rechtsfolgen bei unzureichender Ladungssicherung
Für Ladungssicherungsverstöße sind folgende Personen verantwortlich:
- Fahrer/Lenker vom Fahrzeug
- Verlader/Anordnungsbefugte
- Zulassungsbesitzer/Fahrzeughalter
Der Fahrer kennt das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten. Der Verlader kennt die Ware und beurteilt am besten, wie das Gut gegen Einflüsse aufgrund der Beförderung geschützt, gesichert und hinsichtlich des Schwerpunkts gestapelt werden kann.
Fall 1: Mangelnde Ladungssicherung bei Verkehrskontrolle
Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle treten folgende Rechtsfolgen auf, wenn die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt wurden:
- Untersagung der Weiterfahrt bis die Ladung vorschriftsgemäß gesichert wurde
- Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg
Die Strafen für Delikte im Bezug auf die Ladung können bis zu € 5.000,- ausmachen!
Fall 2: Verkehrsunfall mit Sachschaden aufgrund mangelnder Verladung
Wenn bei einem Verkehrsunfall “nur“ ein Sachschaden verursacht wurde kommt es zu einer Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg.
Nicht zulässig sind Doppelbestrafungen, wenn der Lenker z.B. auch Verlader ist, wird die Strafe nur einmal verhängt.
Fall 3: Verkehrsunfall mit Personenschaden wegen ungenügender Ladungssicherung
Werden Personen durch unzureichende Ladungssicherung verletzt oder gar getötet, ist mit einer Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen.
Verwaltungsrechtlich gesehen sind Fahrer, Verlader und Zulassungsbesitzer für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich und auch strafbar!
Haftung für Schäden bei mangelhafter Ladungssicherung
Der Fahrer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit der Übernahme zum Transport bis zur Ablieferung entsteht (§ 425 Abs. 1 HGB – gilt in Deutschland).
Für Schäden infolge unzureichender Ladungssicherung (sofern es keine schriftliche Vereinbarung gibt) haftet zunächst der Absender der Ware. Auch wenn der Fahrer auf Anordnung des Absenders mitanpackt haftet der Absender. Der Fahrer ist in dem Fall nur Erfüllungsgehilfe. Fremdschäden sind in Deutschland im § 823 BGB beschrieben.
LogicLine CHECKLISTE:
- Einen Verantwortlichen/Anordnungsbefugten bestellen
- Regelmäßig Ladungssicherungschulungen anbieten
- Transportdokumentation, sprich schriftliche Aufzeichnungen, Lichtbilder, Unterschriften bzw. auch Vorbehalte auf Frachtbriefen, Verwendung von CMR-Frachtbriefen usw.
- Unternehmensinterne Kontrollen durchführen
- Ein Ladungs- bzw. Kontrollbuch führen
Jörg Wittkötter
•8 Jahren ago
Sehr geehrte Frau Edermayer,
wann müssen die Boxen / Racks auf einem Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden? Oder ist dieses gar nicht erforderlich. Verschieden Boxen wurden auf unseren Fahrzeugen verschraubt – nicht angeschweißt.
oder zählen die Boxen uä. zur Ladung?
Alexander Knor
•8 Jahren ago
Sehr geehrte Herr Wittkötter,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Transportboxen und Racks müssen in der Regel nicht eingetragen werden. Da diese mit einfachem Werkzeug demontierbar sind, zählen sie – wie von Ihnen vermutet – als Zuladung. Ähnlich wie bei einer Dachbox oder einem Fahrradträger. Auch diese sind nicht einzutragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Knor
Tobias Lauer
•7 Jahren ago
Guten Tag,
ich habe eine Frage an Sie.
Gibt es eine möglichkeit sich als Zulassungsbesitzer/Fahrzeughalter/Chef, aus der Verantwortung der Ladungssicherung “auszutragen”, sodas die Verantwortung in diesem Fall nur auf den Fahrer und den Verlader liegt?
Denn in meinem Fall ist es so das mein Fahrer vollkommen autark arbeitet und ich ihn somit nur selten sehe.
Aus dem Grund kann ich es nicht kontrolieren ob er die Ladung ordnungsgemäß sichert.
Desshalb meine Frage.
Danke im Vorraus
Alexander Knor
•7 Jahren ago
Hallo Herr Lauer,
Als Fahrzeughalter sind Sie verantwortlich für
– die Gestellung und Ausrüstung eines geeigneten Fahrzeuges (§§ 30, 31 StVZO) sowie
– den Einsatz von geeigneten Fahrzeugführern (§ 31 StVZO).
Als Fahrzeughalter liegt es also in Ihrer Verantwortung, dass das Farhrzeug geeignet ist, die Ladung ausreichend zu sichern. Das bedeutet beispielsweise, dass die Bordwände stabil sind oder dass Verzurrösen vorhanden sind. Zudem muss der Fahrzeughalter dem Fahrzeugführer geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
Wer die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit zur Ladungssicherung durch Vereinbarungen oder Beauftragungen delegieren möchte (z.B.: auf den Frachtführer), muss dabei folgendes beachten:
– Es muss eine ausdrückliche Beauftragung / ein ausdrücklicher Auftrag vorliegen
– Der/die Beauftragte muss fachlich geeignet sein und technisch in der Lage sein
– Stichprobenartige Kontrollen sind durchzuführen, um die übertragenden Pflichten auf ordnungsgemäße Ausführung zu kontrollieren. Die Kontrollen sind zu dokumentieren.Sollten Sicherheitsmängel auffallen,sind Maßnahmen zu ergreifen, um diese abzustellen.
Keller
•5 Jahren ago
Hallo
Ich habe eine Frage. Ich bin Verlader.Wir verladen nach Vorgaben des Unternehmens. Jetzt wurde die Ladung eines LKW als mangelhaft gesichert angezeigt und die Polizei war in unserer Firma und
wollte den Namen des verantwortlichen Verladers,der allerdings keinen Fehler gemacht hat ,da er genau nach den Vorgaben des Unternehmens gehandelt hat. Wer ist haftbar wenn das Unternehmen die Verladetechnologie festlegt,der Verlader danach handelt und es trotzdem nicht richtig ist.
mfg und Danke im Voraus.
Katrin Schumitsch
•5 Jahren ago
Lieber Herr Keller,
der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Das bedeutet die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlicher Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und her rollt oder herabfällt.
Als Verlader ist der Anordnungsbefugte gemeint, also die vom Unternehmen beauftragte Person für Ladearbeiten. Der Verlader ist berechtigt, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen. Wenn seitens des Unternehmens kein Anordnungsbefugter bestimmt wurde, läuft die Verantwortung auf die Geschäftsleitung zurück. Lt. Gesetz ist der Verlader zur Ladungssicherung verpflichtet. Die Verantwortung kann er nicht auf den Fahrer übertragen!
Majiqi
•5 Jahren ago
Hallo ,
was wenn ich den LKW fahrer Informiere er sich aber weigert die Ladung zu sichern ?
Katrin Schumitsch
•5 Jahren ago
Sehr geehrter Herr Majiqi,
Der Lenker muss das Fahrzeug bereitstellen, damit die Ware geladen und gesichert werden kann. Der zu beladende LKW muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und für die Beförderung des Guts geeignet sein. Das bedeutet die Ladekapazitäten und die technische Ausstattung hinsichtlich Ladungssicherung muss gegeben sein. Der Fahrer ist auch dafür zuständig, das notwendige Material (z.B. Zurrgurte, Antirutschmatte) zur Sicherung der Ladung bereitzustellen. Der Lenker hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit das Fahrzeug beladen werden kann.
Der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Das bedeutet die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlicher Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und her rollt oder herabfällt.
Der Fahrer ist nicht verpflichtet den gesamten Ladungsvorgang zu überwachen! Erst nach der Beladung beginnt seine Nachprüfungspflicht!
Müller
•5 Jahren ago
Guten Tag,
Eine Frage:
Wir sind ein Unternehmen und ein Entsorgungsunternehmen holt regelmäßig unsere Abfallcontainer ab. Die Container sind oben offen und beeinhalten z.B. gebrauchte Paletten. Der Entsorger holt diese Container, so wie er diese vorfindet ab und trifft keine weiteren Sicherungsmaßnahmen.
Wer haftet hier für die Ladung? Das Entsorgungsunternehmen oder wir da wir Kenntnis bzgl. der mangelnden Ladungssicherung haben? (Sehen dies ja bei Abholung)
Danke im Voraus
Katrin Schumitsch
•5 Jahren ago
Sehr geehrte Frau Müller,
der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Das bedeutet die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlicher Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt, hin- und her rollt oder herabfällt. Eine Teilschuld des Auftraggebers ist im Ernstfall nicht auszuschließen. Sie sollten sich daher in Verbindung mit dem Entsorgungsunternehmen setzen und auf die eventuell unzureichende Ladungssicherung hinweisen bzw. vertragliche Vereinbarungen überprüfen.
Querengässer
•4 Jahren ago
Hallo,
in unserem Fall wird die Ware nur auf den LKW gesetzt. Die Bewegung und Positionierung im Frachtraum wird durch den Fahrer übernommen. Ist in diesem Fall der Fahrer ebenfalls Verlader?
Ergeben sich über das ordnungsgemäße und sichere Bereitstellen der Ladung (Europaletten) verpflichtende Aufgaben und Verantwortlichkeiten?
Danke
Katrin Schumitsch
•4 Jahren ago
Sehr geehrter Herr Querengässer,
Sie sind in diesem Fall immer noch der Verlader.
Bei der Lkw Verladung und der Containerverladung sind der Verlader und der Fahrer jedoch gleichermaßen in der Pflicht.
Die Verantwortlichkeit beim Güter verladen wird auf viele Schultern verteilt. Für die beförderungssichere Verladung und die betriebssichere Verladung sind alle Teilnehmer der Transportkette in der Verantwortung.
Der Verlader muss z.B. kontrollieren, ob der Fahrer die Ware ordnungsgemäß verstaut hat.
Ansonsten dürfte er diesen im schlimmsten Fall nicht losfahren lassen, bis die Ware ordnungsgemäß verstaut ist.
D. Fritz
•4 Jahren ago
Hallo,
Lt. meinem Arbeitsvertrag mit meiner Firma gehören nicht nur die Kommissionierung und Entladung sondern auch für die Verladung der Fahrzeuge mit verschiedenen Güter. Bin ich somit Verlader bzw. ein so genannter Anordnungsbefugter und für falsche Beladung und/oder Ladungssicherung haftbar?
LG D.Fritz
Katrin Schumitsch
•4 Jahren ago
Sehr geehrter Herr Fritz,
der Verlader ist für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich. Als Verlader ist der Anordnungsbefugte gemeint, also die vom Unternehmen beauftragte Person für Ladearbeiten. Der Verlader ist berechtigt, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen. Wenn seitens des Unternehmens kein Anordnungsbefugter bestimmt wurde, läuft die Verantwortung auf die Geschäftsleitung zurück. Klären Sie vertragliche Fragen, Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten am besten nochmals intern mit Ihrem Vorgesetzten ab.
Jens Rätz
•4 Jahren ago
Hallo,
gibt es denn eine rechtliche Festlegung, ob der Lieferant im Falle des Incoterms FCA als Verlader gilt oder ist dies dann trotzdem der Frachtführer? Laut Endurteil des Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg vom 22.02.2017 (Aktenzeichen: 12 U 812/15) ist der Verkäufer bei FCA nicht zur Ladungssicherung verpflichtet – hier wird aber auf den Begriff Verlader kein Bezug genommen. Widersprechen sich hier HGB und Zivilrecht?
Katrin Schumitsch
•4 Jahren ago
Sehr geehrter Herr Rätz,
da es sich bei Ihrer Frage um einen sehr spezifischen Fall handelt, würde ich Sie bitten, sich diesbezüglich an einen Rechtsexperten Ihres Vertrauen zu wenden.
Hanna Adams
•4 Jahren ago
Vielen Dank für den Beitrag zur mangelnden Ladungssicherung. Mein Nachbar muss die Ladebordwand seines LKWs überprüfen lassen, da es zu einer Überladung kam. Gut zu wissen, dass der Verlader und der Lenker des LKWs in der Verantwortung stehen.
Andras
•4 Jahren ago
Hallo,
in unserer(Großhandel Tiefbau) Firma
ist Ladungssicherung auf Grund vieler
verschiedener Produkte nicht immer einfach. Bei uns fällt oft der Satz : sieh mal zu von unserem Disponenten. Er ist der Meinung er trägt keine Verantwortung bei der Ladungssicherung ,nur Fahrer und Staplerfahrer. Ist das so?
Katrin Schumitsch
•4 Jahren ago
Sehr geehrter Herr Andreas,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Ladungssicherungsverstöße sind grundsätzlich folgende Personen verantwortlich: Fahrer/Lenker vom Fahrzeug, Verlader/Anordnungsbefugte, Zulassungsbesitzer/Fahrzeughalter. Als Anordnungsbefugter kann auch der Disponent gelten. Ob dies in Ihrem Fall so ist, müssten Sie bitte firmenintern bzw. mit einem Rechtsexperten Ihres Vertrauens klären.