Arbeitsschutzkleidung

Verwendung von Schutzkleidung

Für all diejenigen, die das ganze Jahr über im Freien arbeiten müssen, sind der Herbst und vor allem der Winter eine besonders unangenehme Jahreszeit.

Gut, dass auch der Arbeitgeber für ent­sprechende Arbeitsschutzkleidung sorgen muss.

Schutzkleidung gegen Regen und Kälte

Die widrigen Bedingungen im Freien sorgen für erhöhte Gefahren bei der Verrichtung körperlicher Arbeiten. Regen, Schnee und eisige Temperaturen erhöhen das Erkrankungs- und Verletzungsrisiko. Zwar sind effiziente Arbeitsabläufe durch Transportboxen mit Seitenzugriff, trockenes Werkzeug dank Transportboxen oder Planen, ein erster Schritt, aber am Einsatzort selbst, gilt es die entsprechende Schutzkleidung zu tragen.

Fehlende oder ungeeignete Schutzkleidung führen zu Problemen: Von einer einfachen Erkältung bis hin zu chronischen Krankheiten und ernsthaften Arbeitsunfällen. Herbst und Winter sorgen jährlich für erhöhte Kranken­stände. Wer unter Kälte und Nässe leidet, ist zudem deutlich weniger leistungs­fähig. Deshalb gibt es Regularien, die der Arbeitgeber beachten muss und die Arbeitnehmer schützen sollen.

Arbeitskleidung – Vorschriften für Arbeitgeber 

Die wesentliche Richtlinie für Arbeitgeber ist die sogenannte Arbeitsstättenverordnung. Diese schreibt die allgemeinen Maßnahmen vor, die getroffen werden müssen, um Mitarbeiter bestmöglich vor gesundheitsgefährlichen Witterungsbedingungen zu schützen. Erste Aufgabe des Arbeitgebers ist es, durch organisatorische und technische Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Falls diese nicht getroffen werden können oder nicht ausreichend sind, muss der Arbeitgeber entsprechende Arbeitsschutzkleidung stellen.

Hierbei wird für den Arbeitsplatz und -einsatz eine Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Diese wird in den meisten Fällen von der zuständigen Berufsgenossenschaft durch­geführt. Aus ihr geht hervor, welche Bedingungen die Arbeitsschutzkleidung erfüllen muss. Die Berufsgenossenschaft veröffentlicht regelmäßig Untersuchungen und darauf fußende Regulative, abgekürzt BGR. Diese sind für Arbeitgeber bindend und legen fest, welcher Arbeitnehmer welche Schutzkleidung braucht.

Die Schutzausstattung muss regelmäßig erneuert werden. Über die Abnutzung und Nutzungsdauerempfehlung gibt der Hersteller Auskunft. In keinem Fall dürfen Wetter- und Kälteschutzkleidung aus Kostengründen weit über die empfohlene Nutzungsdauer hinaus verwendet werden, da die Schutzwirkung unter Umständen nicht mehr gewährleistet ist.

Weiterhin schreibt die Richtlinie der Berufsgenossenschaft vor, dass der Arbeitgeber seinen Arbeiter hinsichtlich des ordnungs­gemäßen Umgangs mit seiner Schutzkleidung zu unterweisen hat. Hierzu gehören unter anderem die richtige Pflege, die Trageweise, die Aufbewahrung und das Erkennen und Melden von Schäden an der Schutzkleidung.

Welche Kriterien muss die Schutzkleidung erfüllen?

Schutzkleidung gegen Regen und Kälte ist nicht universell gleichen Regelungen unterworfen. Die Anforderungen, die an sie gestellt werden, ergeben sich aus dem Einsatzzweck. So kann zum Beispiel auf Baustellen und im Straßen- und Schienenbau auch Warnschutz in Form von Signalfarben vorgeschrieben sein. Wer mit Stromquellen arbeitet, braucht zum Beispiel ESD-fähige Kleidung, die elektrostatische Aufladung verhindert.

Arbeitskleidung: Wärme- & Luftaustausch

Wichtig ist ein guter Wärme- und Luftaustausch zwischen Umgebung und dem Körper. Aus diesem Grund ist eine besonders gute Wasserdampfdurchlässigkeit sowie Wind­dichtig­keit der Kleidung sehr wichtig. Zum einen wird hierdurch gewährleistet, dass die Transpirationsfeuchtigkeit von innen nach außen abgeleitet werden kann und zum anderen wird vermieden, dass Feuchtigkeit von außen durch die Kleidung dringt.

Kälteschutzkleidung

Bei den Außentemperaturen ist der Richtwert von minus 5 Grad Celsius entscheidend. Darüber sollte Wetterschutzkleidung, darunter Kälteschutzkleidung getragen werden. Mehrere Schichten übereinander sorgen dafür, dass Wärme gehalten wird und die richtigen Materialien bewirken einen Feuchtig­keits­austausch vom Körper nach außen. Die oberste Schicht muss best­möglichen Schutz vor Feuchtigkeit von außen bieten.

© Würth

Tragekomfort bei Arbeitsschutzkleidung

Nicht zu vernachlässigen ist ein hoher Tragekomfort, der sicherstellt, dass die Kleidung auch regelmäßig getragen wird. Vor allen Dingen ist es aber elementar wichtig, dass die Arbeitsschutzkleidung die Arbeit nicht behindert. Durch eine schlecht sitzende, zu enge oder falsch angepasste Kleidung, können Gefahren für die Mitarbeiter entstehen. Besonders auf Bewegungsfreiheit muss geachtet werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Mitarbeiter die Schutzkleidung anprobieren, bevor sie durch den Arbeitgeber angeschafft wird.

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DIN 340 Schutzkleidung

Genormte Schutzausstattung stellt sicher, dass wichtige Prüfverfahren eingehalten wurden und die Kleidung den gängigen Belastungen des Einsatzzweckes standhalten kann. Die Kleidung sollte nach den DIN EN-Normen 340 bzw. 342 oder 343 genormt sein.
Es muss darauf geachtet werden, dass die Kleidung aus Materialien besteht, die keine Reizungen oder Allergien hervorruft. Deshalb sollten die Produkte auch leicht zu reinigen sein, denn besonders im Winter wird die Kleidung schnell schmutzig.

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Kleidung als Werbemedium

Der erste Eindruck zählt. Genau wie die Planen Ihrer Fahrzeuge mit individuellen Aufdrucken versehen werden kann, eignet sich auch die Kleidung von Mitarbeitern dazu, das Firmenlogo zu positionieren. Hochwertige Arbeitskleidung macht einen guten ersten Eindruck und lässt oft auch erkennen, wie wichtig die Mitarbeiter sind. Nutzen Sie Ihre Mitarbeiter daher als Markenbotschafter.

Fazit:

Um Arbeitnehmer gegen Gefahren durch schlechte Witterungsverhältnisse zu schützen, ist die Anschaffung der richtigen Sicherheitskleidung unumgänglich. Richtlinien der Berufsgenossenschaften helfen dabei, die Auswahl der angemessenen Ausstattung zu treffen. Die Kriterien, die die Kleidung erfüllen muss, ist den sog. BGR zu entnehmen. Damit die Kleidung auch sinnvoll eingesetzt werden kann, ist ein hoher Tragekomfort besonders wichtig.

Alexander Knor

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