Ab 20.05.2019 ist in den EU-Mitgliedsstaaten das sogenannte Risikoeinstufungssystem anzuwenden. Was steckt dahinter und was bedeutet das für Sie?
Erhöhung der Verkehrssicherheit im EU-Raum
Bereits 2014 haben das Europäische Parlament sowie der Rat die Richtlinie 2014/47 verabschiedet. In dieser ist die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen geregelt. Gemeinsam mit den Richtlinien 45 (regelmäßige technische Überwachung) und 46 (Zulassungsdokumente) handelt es sich dabei um das sogenannte Paket zur Verkehrssicherheit. Die Grundidee dahinter ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im EU-Raum mit dem Ziel der Halbierung der Anzahl der Verkehrstoten von 2010 bis 2020.
Ladungssicherung im Fokus
In der Richtlinie zur technischen Unterwegskontrolle ist unter Punkt 16 folgender Passus enthalten:
Die Ladungssicherung ist für die Straßenverkehrssicherheit von höchster Bedeutung. Daher sollte die Ladung so gesichert sein, dass sie den beim Einsatz des Fahrzeugs im Straßenverkehr auftretenden Beschleunigungen standhalten kann. Aus praktischen Erwägungen sollten die bei diesen Beschleunigungsvorgängen auftretenden Massenkräfte — als auf den europäischen Normen beruhende Grenzwerte — herangezogen werden. Das an der Prüfung der Ladungssicherung beteiligte Personal sollte für diesen Zweck angemessen geschult sein.
Neben dem sicheren und umweltfreundlichen Zustand der Fahrzeuge wird somit auch besonderes Augenmerk auf die Ladungssicherung gelegt.
Europaweites Verzeichnis für Mängel
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt schrittweise. Als nächster Schritt steht nun die Einführung des Risikoeinstufungssystems bevor. Dabei handelt es sich um ein Register, in dem unter anderem folgende Parameter berücksichtigt werden:
- Anzahl der Mängel
- Schwere der Mängel
- Anzahl der technischen Unterwegskontrollen
Gefährliche Mängel werden mit Faktor 40, erhebliche Mängel mit 10 und geringe Mängel mit 1 bewertet. Zudem spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle. So werden neuere Kontrollergebnisse im Vergleich zu älteren höher bewertet. Mittels einer Formel ergibt sich nun eine allgemeine Risikoeinstufung für jedes Unternehmen.
Die Entscheidung über Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie sind vom jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen. Die Richtlinie sieht jedenfalls eine „wirksame, verhältnismäßige, abschreckende und nicht diskriminierende“ Wirkung vor.
Was bedeutet das für Sie?
Prinzipiell sollte sich durch die Einführung des Risikoeinstufungssystems mit 20.05.2019 für Sie nichts ändern. Dass sich Ihr Fahrzeug in einem sicheren Zustand befinden und Ladung gesetzeskonform gesichert werden soll, sollte für kein Unternehmen neu sein.
Nur, wer schon in der Vergangenheit wenig Wert auf den Zustand seiner Nutzfahrzeuge beziehungsweise Werkzeug und Material nur unzureichend und schlampig gesichert hat, wird zukünftig verstärkt mit Problemen rechnen müssen.