Traurig aber wahr: Auf Baustellen wird so ziemlich alles geklaut. Ob Winkelschleifer, Bohrmaschine oder Kraftstoffe – mitgenommen wird alles, was nicht niet- und nagelfest ist. Es sind zwar mehrheitlich Kleingeräte und Werkzeuge, aber auch Maschinen, kleine Bagger und sogar ganze Küchen werden gestohlen. Immer häufiger haben es Diebe auf wertvolle Metalle und Brennstoffe abgesehen. Beispielsweise Kupfer und Diesel gewinnen hier immer mehr an Beliebtheit. Vom Wiener Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig gibt es dazu wissenswerte Infos, aber auch Tipps, wie man sich vor Diebstählen schützen oder zumindest den Schaden gering halten kann.
Diebstahl auf dem Bau ist keine Seltenheit. Sowohl am Tag als auch bei Nacht werden Baumaterialien und Werkzeuge entwendet. „Einbruch auf Baustelle in Innsbruck: mehrere Maschinen gestohlen“ (Tiroler Tageszeitung) oder „Maxdorf – Diebstahl von Baumaschinen“ (MRN-News) lauten die jüngsten Schlagzeilen dazu, wobei die Diebe bei letzterem Fall Vibrationsstampfer (Rüttelplatten), Benzinhämmer (großer Bohrhammer) und Trennjäger (Trennschleifer) im Wert von € 16.000 mitgehen ließen. „Meist werden die Täter aber nicht gefasst und die wertvollen Materialien tauchen auch nie wieder auf – trotz überwiegend sehr solider Polizeiarbeit“, gibt Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig Einblick in die traurige Wahrheit.
Für Handwerksbetriebe und Bauunternehmen ist dies ein großes Ärgernis, da es oftmals den Zeitplan durcheinanderbringt und finanzielle Löcher reißt. Hört man sich bei Bauunternehmen und Handwerksbetrieben um, dann brennt das Thema unter den Fingernägeln, da die Täter immer professioneller und skrupelloser vorgehen und die Taten immer wieder auch von Vandalismus begleitet sind.
Am häufigsten werden Werkzeuge, Kleingeräte und leichte Baumaterialien mitgenommen. Der Grund dafür ist schnell erklärt: „Das fällt weniger auf, ist gut handelbar und kann einfach weiterverkauft werden. Die Bandbreite reicht allerdings von eher plumper Beschaffungskriminalität für Drogen bis hin zu arbeitsteilig mustergültig organisierter Bandenkriminalität“, gibt Striessnig Einblicke in die Täterstrukturen. Sie kommen etwa mit dem Tieflader und verladen so ihr Diebesgut oder reißen komplett Verbautes aus den Wänden.
„Mir sind sogar Fälle bekannt, wo ganze Bagger von Baustellen gerollt oder gleich eine größere Anzahl an neuen Kühlschränken, die erst eingebaut werden hätten sollen, entwendet wurden.“
Dr. Florian Striessnig
Diebstahl auf dem Bau: Wer haftet?
Doch neben dem ganzen Ärger drängt sich die Frage auf: Wer haftet eigentlich dafür, wenn teure Werkzeuge und Materialien verschwinden und der Täter unbekannt ist? „Das ist ganz unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab“, so Striessnig. Laut dem Rechtsanwalt müssen im ersten Schritt folgende Fragen geklärt werden: „Können auf der Baustelle spezielle Verantwortlichkeiten von einzelnen Unternehmen oder einem Bauherrn ausgemacht werden? Wurde eine Versicherung abgeschlossen? Und wenn ja, in welchem Rahmen? Hat es sich bei dem Gestohlenen bereits um fix Verbautes gehandelt? War das Gestohlene gut gesichert?“ Gerade auch Faktoren wie Fahrlässigkeit oder ausreichende Sicherung gilt es dabei zu beachten; vor allem sollte im Streitfall auch nachweisbar sein, selbst gegen keine Obliegenheiten verstoßen zu haben.
Einen grundlegenden Einblick zu Einbruchsdiebstahl-Versicherung auf dem Bau in Österreich liefert das Handbuch „Gut versichert am Bau?“ der WKO. In Deutschland rät auch die Industrie- und Handelskammer – wie hier am Beispiel von München – sich über einen Betrieblichen Versicherungsschutz bzw. Einbruchsdiebstahlversicherung Gedanken zu machen.
Zur weiteren individuellen Beleuchtung der Sachlage lohnt es sich durchaus, einen Expertenrat von einem Rechtsanwalt einzuholen, zumal zur besseren Risikobeherrschung standardisierte Gesamtkonzepte erarbeitet werden können, die auf ein jeweiliges Unternehmen und seine Schwerpunkte abgestimmt sind.
Präventionstipps
Mit ein paar Tipps, die mit Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig erarbeitet wurden, können Schäden eventuell begrenzt oder die Anzahl der Diebstähle verringert werden:
- Versichern: Informieren Sie sich noch vor Baubeginn darüber beziehungsweise stimmen Sie sich mit einem Bauherren ab, ob Versicherungen abgeschlossen wurden, in welchem Rahmen und ob alles am aktuellen Stand ist. Manchmal wird auf die Nachfrage erst klar, dass sich noch gar niemand für den Abschluss der Versicherung zuständig gefühlt hat oder eine nicht ausreichende Deckung gegeben ist.
- Schützen: Zäunen Sie – wenn möglich – das Gelände solide ein. Der Zaun unterbindet oder erschwert zumindest die Mitnahme von größeren Geräten oder Materialien. Er hemmt aber auch gerade weniger professionelle Einbrecher, die eher an Kleinmaterialien interessiert sind. Ein zusätzlicher Sichtschutz erhöht die Schutzmaßnahme. Auch eine Videoüberwachung – gerade für die Nachtstunden – ist als Option in Erwägung zu ziehen.
- Sichern: Sorgen Sie für eine gesicherte Aufbewahrung Ihrer Baumaterialien oder Werkzeuge. Eine Möglichkeit ist etwa, die Werkzeuge über Nacht gar nicht erst auf der Baustelle zu lassen, sondern diese gut versperrt im Baustellenfahrzeug in einer Transportbox von LogicLine zu verwahren. Auch spezielle Gravuren ins Werkzeug mit dem Firmennamen schrecken häufig ab, weil es den Weiterverkauf hemmt.
- Verantwortlichkeiten klären: Klären Sie unternehmensinterne und baustellenallgemeine Verantwortlichkeiten: Erst wenn den einzelnen Protagonisten auf der Baustelle die Verantwortlichkeiten klar sind, können diese auch umgesetzt werden. Mit Dokumentationen und Anleitungen können Abläufe klar definiert werden: Wer soll welche Güter und Geräte nach Dienstschluss wo verschließen? Im Idealfall wird dies dann auch gut dokumentiert.
- Wachsam sein: Da Diebstähle nicht nur in der Nacht im Schutz der Dunkelheit und Ruhe passieren können, ist es ratsam die Handwerkerinnen und Bauarbeiterinnen generell zu sensibilisieren. Etwa untertags unbekannte Personen auf Baustellen anzusprechen, auf Baustellenausweise achten und nach dem Grund ihres Aufenthaltes fragen.
- Auf Nummer Sicher gehen: Wer, wie viele andere gebrandmarkte Bauherren, ganz auf Nummer Sicher gehen will, der lässt kurioserweise seine wertvollen Baumaterialien jedenfalls nach jedem Arbeitstag in einen Container packen und von einem Kran in luftiger Höhe parken. Dies freilich um den Preis, dass ein Kranhersteller ob der Kranbelastungen darüber wenig erfreut ist.
INFOBOX: Österreich (§ 129 StGB)
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, indem er zur Ausführung der Tat …
- in ein Gebäude, in ein Transportmittel, einen Lagerplatz oder sonst in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel, einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug oder einem widerrechtlich erlangten Zugangscode eindringt,
- ein Behältnis aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet,
- eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der in Z 1 genannten Mittel öffnet oder
- eine Zugangssperre elektronisch außer Kraft setzt.
Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht, …
- indem er in eine Wohnstätte auf die in Abs. 1 Z 1 oder 4 genannte Art gelangt oder
- bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern.
INFOBOX: Deutschland (§ 243 StGB)
In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In den Fällen ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter …
- zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
- eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
- gewerbsmäßig stiehlt,
- aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
- eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
- stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
- eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.