Wer von uns hat es nicht schon einmal getan? Ganz gleich ob beim Spurwechsel, beim Abbiegen oder beim Rausfahren, wer von uns hat nicht schon mal auf das Blinken vergessen? Warum sparen wir uns nicht einfach die Energie und werden alle zu notorischen Nichtblinkern?
„Blinkfaule“ aufgepasst!
Für viele Verkehrsteilnehmer ist Blinken nicht selbstverständlich und oftmals wird das Blinken als nutzlose Tätigkeit betrachtet. Notorische Nichtblinker verlassen sich gerne auf die telepathischen Fähigkeiten der anderen Autofahrer. Sie sehen selten ein, das Blinken eine Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Ablauf auf der Straße sorgt. Der Straßenverkehr ist ein komplexes soziales System und der Fahrtrichtungsanzeiger ist dabei eine wichtige „Kommunikationsform“.
„Blinken ist wie Klartext reden!“
Damit wir uns alle auf der Straße verstehen und auch selbst verstanden werden, ist es wichtig, in der richtigen Situation zu blinken! Liebe Spät- und Nichtblinker, schauen Sie auf sich und auf alle anderen Verkehrsteilnehmer und setzen Sie Ihren Blinker, und zwar rechtzeitig!
Gehören Sie zu den Nichtblinkern?
In Deutschland setzt nur jeder zweite Fahrer den Blinker richtig! In Österreich blinkt jeder dritte Lenker beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht oder zu spät!
„Wer nicht blinkt, fährt geradeaus – oder nicht!“
Festzustellen ist, Männer blinken weniger als Frauen. In Österreich sind rund 47 Prozent der Männer Nicht- bzw. Spätblinker, bei den Frauen sind es 38 Prozent. Auch Ablenkung spielt eine große Rolle bei Nichtblinkern. Autofahrer, die gerade durch telefonieren, Handy-Tippen oder sonstige Nebentätigkeiten, wie Essen und Trinken abgelenkt sind, blinken häufig nicht oder zu spät.
Werden Blinkmuffel bestraft?
Wird der Fahrtrichtungsanzeiger zum Beispiel vor einem Spurwechsel, dem Abbiegen oder beim Verlassen eines Kreisverkehrs nicht gesetzt, können Strafen die Folge sein! In Österreich reicht der Strafrahmen bis zu 726 €. Werden „Blinkfaule“ in Deutschland erwischt, schreibt das Gesetz Strafen zwischen 10 € und 30 € vor. Verursacht man dadurch allerdings einen Unfall, wird diese schlechte Angewohnheit auch in Deutschland teuer bestraft.
„Blinken …oder es kracht!“
Für alle, die sich jetzt fragen:„Wann muss ich eigentlich den Blinker setzen?“ Haben wir die wichtigsten Regeln kurz und kompakt zusammengefasst:
Die wichtigsten Blink-Regeln
Kreisverkehr
Im Kreisverkehr gilt: Beim Verlassen des Kreisverkehres wird geblinkt! Beim Einfahren in den Kreisverkehr wird nicht geblinkt!
Spur-Wechsel
Der Lenker eines Fahrzeugs darf nur dann die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen wechseln, wenn er sich vorab davon überzeugt hat, dass dies ohne Gefährdung anderer möglich ist. Blinken ist dabei eine essenzielle Information.
Überholmanöver
Blinken Sie während des Fahrstreifenwechsels! Nicht jedoch während des weiteren Überholvorgangs. Also, sowohl beim Ausscheren, als auch beim Wiedereinordnen bitte blinken!
Einordnen, Abbiegen und Hindernisse
Blinken Sie immer beim Einordnen, Abbiegen oder beim Umfahren von Hindernissen.
Halte- oder Parkpositionen
Bitte blinken Sie beim Verlassen oder Einfahren von Halte- bzw. Parkpositionen!
Vorrangstraßen mit bogenförmigem Verlauf/Abknickende Vorfahrt
Weil man die Fahrtrichtung ändert und dies auch anderen kundtun muss, wird auf einer Vorrangstraße/Vorfahrtsstraße mit bogenförmigem Verlauf geblinkt! Nicht geblinkt wird, wenn man geradeaus von der bogenförmigen Vorrangstraße auf eine nicht vorfahrtberechtigte Straße abfährt.
Seien Sie kein Blinkmuffel und vermeiden Sie so Unfälle und Ärgernisse im Straßenverkehr!