WLTP: Änderungen für Ihren Nutzfahrzeug-Fuhrpark in Österreich

WLTP

WLTP ist das Schlagwort der Stunde im Automotive-Bereich und seit 1. September 2019 auch im Nutzfahrzeugbereich angekommen. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie kompakt zusammen­getragen und zeigen Ihnen, wie Sie bei der Ausstattung neuer Fahrzeuge am besten vorgehen.

Wer ist von den WLTP-Bestimmungen betroffen?

Das neue Messverfahren zur Bestimmung der CO2- und Schadstoffemissionen galt ab 01.09.2018 für neue Typgenehmigungen mit Nfz-Zulassung N1 Gruppe II und III sowie der Klasse N2. Seit 01.09.2019 gilt WLTP für alle neu zugelassenen Fahrzeuge und somit auch für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t. Für schwere Nutzfahrzeuge (Bezugsmasse von mehr als 2.840 kg) gilt WLTP nicht. Sie werden weiterhin nach der Abgasnorm Euro VI auf dem Motorenprüfstand zertifiziert.

Von der gesetzlich verbindlichen Zulassungs­voraus­setzung WLTP sind alle Hersteller gleichermaßen betroffen. WLTP wird in 28 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein, sowie in den EU-Anwender­staaten Türkei und Israel eingeführt.


Welche Auswirkungen hat WLTP für Autofahrer?

Durch WLTP werden die Verbrauchs- und Emissionswerte realitätsnäher gemessen und somit Fahrzeuge besser vergleichbar. Der Realverbrauch eines Fahrzeuges ändert sich durch den WLTP-Prozess natürlich nicht, aber im Vergleich zu dem NEFZ-Zyklus können höhere CO2- und Verbrauchswerte gemessen werden. Aufgrund der höheren Werte kann es daher zu einer Erhöhung der Pkw-Steuer kommen.


Welche Berechnungsgrundlage gilt in Österreich?

In Österreich werden bis Ende 2019 weiterhin die NEFZ-Grenzwerte als Berechnungs­grundlage für die Norm­verbrauch­abgabe (NoVA) und den Sachbezug bei Privatnutzung eines Firmen-Pkw (betrifft keine leichten Nutzfahrzeuge) herangezogen. Dennoch kann es zu einer Erhöhung der NoVA (und des Sachbezugs) kommen, denn die Auto­mobil­hersteller sind verpflichtet für die in der EU neuzugelassenen Pkw die CO2-Ziele einzuhalten. Diese richten sich zwar noch nach den NEFZ-Werten, die NEFZ-Werte werden allerdings anhand der WLTP-Werte zurück­gerechnet. Man spricht somit von NEFZ 2.0 bzw. NEFZ-korreliert. Durch diese Rück­rechnung kann es jetzt schon vereinzelt zu höher gemessenen CO2-Emissionen, also zu höheren NEFZ-2.0-Werten kommen.

Ab 1. Jänner 2020 wird WLTP dann endgültig auch in Österreich als Bemessungsgrundlage herangezogen. In den meisten Fällen werden dann die NoVA sowie die motorbezogene Versicherungssteuer steigen. Der Verband der Automobilimporteure spricht von einer durchschnittlichen Erhöhung der NoVA für Neuwagen von ca. 20%. Die Höhe der NoVA ist schlussendlich aber vom Preis des Autos und dessen CO2-Emissionen abhängig. Betroffen sind deshalb nur Dieselautos und Benziner. Hier gilt, für Autos mit geringeren CO2-Emissionen wird die NoVA deshalb günstiger und für leistungsstarke Autos teurer. E-Fahrzeuge sind hingegen ausgenommen.


Was ändert sich durch WLTP für Auf- und Umbauten?

Vorweg: Aktuell gilt das WLTP-Verfahren nur für Auf- und Umbauten, die vor der ersten Zulassung erfolgen.

Durch den Auf- bzw. Umbau

  • ändert sich die Masse des Fahrzeuges um mehr als 3%.
  • vergrößert sich die Querschnittsfläche.(Umriss des Fahrzeuges parallel zur Fahrzeuglängsachse)
  • ändert sich der Reifen-Abrollwiderstand des Fahrzeugs.

Trifft einer der oben genannten Fälle ein, ist der Auf- und Umbau prinzipiell im WLTP-Prozess zu berücksichtigen. Hierfür müssen die Änderungen bzw. neuen Gesamtwerte hinsichtlich Masse, Rollwiderstand bzw. Querschnittsfläche in ein Kalkulationstool des entsprechenden Fahrzeugherstellers eingegeben werden. Dieses Kalkulationstool berechnet dann den neuen CO2-Wert des umgebauten Fahrzeugs.

Problematik: Es bieten noch nicht alle Fahrzeughersteller entsprechende Kalkulationsplattformen an. Das kann dazu führen, dass Fahrzeuge mit Auf- bzw. Umbauten nicht zugelassen werden können.


Wann spielt WLTP für Fahrzeugauf-/umbauten in Österreich keine Rolle?

In Österreich gibt es eine definierte Liste an Ausnahmen. In Zusammenarbeit des BMVIT sowie des Expertenkreises Technik und Umwelt der WKO wurde ein Leitfaden zu WLTP bzw. eine Black & White Liste veröffentlicht. Gemäß diesen Leitfadens werden Auf- und Umbauten, die sich auf der „White Liste“ befinden, bei der Beurteilung der Masse und der Quer­schnitts­fläche nicht berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass

der Anbau von Ausstattungsteilen, die als Ladung betrachtet werden können, deren Entfernung ohne Spezialwerkzeug möglich ist, in der Bedienungsanleitung für den Lenker beschrieben sind und die daher in den alleinigen Ver­antwortungs­bereich des Lenkers fallen“.

Die „White List“ beinhaltet unter anderem Transportboxen, Unterflurboxen und Plane/Spriegelaufbauten für Pritschen­fahrzeuge sowie Transport­boxen und Hardtops für PickUps.

Für alle Auf- und Umbauten, die Teil dieser Liste sind, wie z.B. LogicLine, gilt WLTP somit nicht. Auch dann nicht, wenn der Auf- und Umbau vor der erstmaligen Zulassung erfolgt.

Auf diese Weise entfällt die Berechnung des neuen CO2-Werts durch den Auf- bzw. Umbau und in der Folge auch die hierdurch steigende Kfz-Steuer.

Sie möchten ein Pritschenfahrzeug oder einen Pick Up mit einem Auf- bzw. Umbau versehen? Dann hilft Ihnen LogicLine gerne weiter! Von Racks und Covers, bis hin zu Transportboxen und Speziallösungen bietet Ihnen LogicLine hochwertige und gesetzeskonforme Lösungen für Ihr Fahrzeug.

Sämtliche LogicLine Transportlösungen werden hinsichtlich einer möglichst einfachen Selbstmontage entwickelt und eignen sich somit perfekt für einen nachträglichen Aufbau. Erfahren Sie hier, was genau hinter WLTP steckt.

Alexander Knor

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